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Was ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Unterschied E-Bike Pedelec

Was ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Unterschied E-Bike Pedelec

| zuletzt aktualisiert am: |

Das Wichtigste in Kürze

  • Fast alle E-Bikes im Handel sind rechtlich Pedelecs: Der Motor unterstützt dich nur beim Treten und bis maximal 25 km/h – damit gilt dein Rad als Fahrrad, ganz ohne Führerschein, Kennzeichen oder Helmpflicht.
  • S-Pedelecs unterstützen bis 45 km/h und gelten als Kleinkrafträder: Du brauchst den Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm – Radwege sind innerorts tabu.
  • Echte E-Bikes fahren per Gasgriff auch ohne Treten – dann brauchst du je nach Bauart mindestens ein Versicherungskennzeichen; nur die Anfahrhilfe bis 6 km/h bleibt beim Pedelec zulassungsfrei.
  • Unsere Vergleichstabelle zeigt dir alle Unterschiede auf einen Blick: Tempo, Führerschein, Kennzeichen, Helmpflicht und Radwegnutzung.
  • Du pendelst längere Strecken? Dann lohnt sich der Blick auf unsere S-Pedelec-Kaufberatung weiter unten – inklusive der Pflichten, die dazugehören.

E-Bikes und Pedelecs – die Unterschiede

Ein Pedelec unterstützt dich nur dann mit seinem Motor, wenn du selbst in die Pedale trittst – und das bis maximal 25 km/h bei einer Dauerleistung von höchstens 250 Watt. Damit gilt es rechtlich als Fahrrad: Du brauchst weder Führerschein noch Kennzeichen oder Versicherung. Eine Helmpflicht gilt für Kinder unter 14 Jahren – für alle anderen ist der Helm freiwillig, aber empfehlenswert. Fast alle „E-Bikes“ im Handel gehören zu dieser Kategorie.

Das S-Pedelec unterstützt dich beim Treten bis 45 km/h und gilt in Österreich als Moped. Du brauchst eine Zulassung mit Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung, den Führerschein der Klasse AM (ab 15 Jahren) und einen Helm. Radwege und andere Radfahranlagen sind für dich tabu – du fährst auf der Fahrbahn. Ein E-Bike mit Gasgriff fährt auch ohne Treten. Seit 1. Oktober 2026 gilt ein solches Zweirad in Österreich als E-Moped – auch wenn es nicht schneller als 25 km/h fährt. Damit gelten für dich dieselben Pflichten wie beim S-Pedelec.

 PedelecS-PedelecE-Bike (mit Gasgriff)
Motorunterstützungnur beim Treten, bis 25 km/hnur beim Treten, bis 45 km/hauch ohne Treten
Rechtliche EinstufungFahrradMoped (Klasse L1e-B)E-Moped (Klasse L1e-B)
FührerscheinneinKlasse AM (ab 15 Jahren)Klasse AM (ab 15 Jahren)
Zulassung & Kennzeichenneinja, mit Haftpflichtversicherungja, mit Haftpflichtversicherung
Helmpflichtunter 14 Jahren (sonst empfohlen)jaja
Radweg erlaubt?ja (Benützungspflicht, wo vorhanden)neinnein
Mindestalterkeins (unter 12 Jahren nur in Begleitung oder mit Radfahrausweis)15 Jahre15 Jahre

Kennzeichen: Welches E-Bike braucht ein Nummernschild?

Ein Kennzeichen brauchst du nur, wenn dein Elektrorad mehr kann als ein Pedelec: S-Pedelecs bis 45 km/h und E-Bikes mit Gasgriff gelten in Österreich als Moped und müssen zugelassen werden – dein Pedelec bis 25 km/h bleibt kennzeichenfrei.

Angemeldet wird das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle. Diese sitzen in Österreich meist direkt bei den Versicherungen, sodass du Kennzeichen und Haftpflichtversicherung in einem Schritt bekommst. Dafür brauchst du das COC-Papier (Konformitätsbescheinigung), das du beim Kauf vom Händler erhältst. Ein jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen wie in Deutschland gibt es nicht. Wer ohne Zulassung und Versicherung fährt, riskiert eine Verwaltungsstrafe und muss bei einem Unfall für alle Schäden selbst aufkommen.

Tipp: Für dein Pedelec brauchst du kein Kennzeichen. Eine Fahrradversicherung gegen Diebstahl und Schäden lohnt sich aber trotzdem.


Was ist ein Pedelec?

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Wie der Name erahnen lässt, bietet ein Pedelec dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald der Radler in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig. Das Tolle an einem Pedelec: Du entscheidest, wie viel Unterstützung du beim Radeln zulässt. Möchtest du ganz auf die Motorunterstützung verzichten, kannst du sie ausschalten und herkömmlich radfahren.

Streng genommen sind E-Bikes Fahrräder, die auf Knopfdruck ohne Pedalunterstützung fahren. Deshalb ist das E-Bike bereits ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Dennoch hat sich der Begriff Pedelec nicht in den Alltagsgebrauch durchgesetzt. Die meisten sprechen vom E-Bike, obwohl sie das Pedelec meinen. Deshalb verwenden auch wir den Begriff "E-Bike" in Zusammenhang mit unserem Pedelec Sortiment.

Unsere Bestseller Pedelecs (Unterstützung bis 25 km/h)
Unsere Bestseller S-Pedelecs (Zulassungspflichtig, Fahren bis zu 45 km/h)

FAQ

Ist jedes E-Bike ein Pedelec?

Nein – aber fast: Der allergrößte Teil der als „E-Bike“ verkauften Räder sind rechtlich Pedelecs, deren Motor nur beim Treten und bis 25 km/h unterstützt. Echte E-Bikes mit Gasgriff, die ohne Treten fahren, sind selten und gelten als Leichtmofa oder Mofa.

Brauche ich für ein Pedelec einen Führerschein?

Nein. Ein Pedelec bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad – du brauchst weder Führerschein noch Kennzeichen, es gibt kein Mindestalter und keine Helmpflicht. Ein Helm ist trotzdem dringend empfohlen.

Welche E-Bikes brauchen ein Versicherungskennzeichen?

Alle Elektroräder, die schneller oder ohne Treten fahren: S-Pedelecs (bis 45 km/h) und E-Bikes mit Gasgriff. Das kleine Kennzeichen bekommst du mit einer Haftpflichtversicherung; es gilt jeweils vom 1. März bis Ende Februar.

Gilt auf dem S-Pedelec eine Helmpflicht?

Ja. Auf dem S-Pedelec musst du einen geeigneten Helm tragen, außerdem brauchst du den Führerschein der Klasse AM und ein Versicherungskennzeichen. Auf dem Pedelec bis 25 km/h gibt es dagegen keine Helmpflicht.

Darf ich mit dem S-Pedelec auf dem Radweg fahren?

Innerorts nein – S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder und gehören auf die Fahrbahn. Außerorts darfst du Radwege nur nutzen, wenn sie mit dem Zusatzzeichen „E-Bikes frei“ freigegeben sind.

Wie schnell darf ein S-Pedelec fahren?

Der Motor unterstützt dich bis 45 km/h – schneller treten darfst du natürlich, aber ohne Motorhilfe. Dafür gelten Kfz-Pflichten: Führerschein AM, Kennzeichen, Helm und ein Mindestalter von 16 Jahren.

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